Ein Überblick über den Vorkurs
Der Vorkurs richtet sich an diejenigen, die nicht über einen qualifizierten Sekundarabschluss I (früher: Realschulabschluss oder Mittlere Reife) verfügen, wohl aber die Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss) oder einen entsprechenden Gleichstellungsvermerk vorweisen können.
Innerhalb eines halben Jahres werden die Studierenden des Vorkurses intensiv auf die Einführungsphase vorbereitet. Ist die Teilnahme des Vorkurses erfolgreich, so werden die Studierenden zu Beginn des nächsten Schuljahres in die Einführungsphase am Kolleg (ohne Aufnahmeprüfung) oder am Abendgymnasium (klassisch oder online) aufgenommen.
Für den Fall, dass es mehr Bewerbungen als Schulplätze gibt, wird die Entscheidung über die Aufnahme nach Wartezeit sowie nach Eignung und Leistung vorgenommen.
Förderung
Studierende, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell unterstützt werden. Diese Förderung gilt ausschließlich für diejenigen, die im Anschluss an den Vorkurs das Kolleg besuchen.
Die Leistungen nach BAföG
- sind im Vorkurs abhängig vom Einkommen der Eltern
- werden als Zuschuss gewährt und sind nicht zurückzuzahlen.
Weitere Auskünfte erteilt die BAföG-Stelle (meist im Jugendamt) am Wohnsitz der Eltern, da das BAföG elternabhängig ist.
Unterrichtszeiten
- Der Vorkurs beginnt Anfang Februar und dauert ca. ein halbes Jahr (bis zu den Sommerferien).
- Er findet von Montag bis Donnerstag zwischen 17:10 - 22:00 Uhr statt.
- Bei ausreichender Nachfrage kann ggf. zusätzlich eine Tagesklasse eingerichtet werden. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
- Für die gesamte Schule gilt die Ferienordnung von Rheinland-Pfalz.
Unterrichtsfächer
- Ca. 22 Wochenstunden im Klassenverband
- Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, kath. bzw. ev. Religionslehre
Diese Voraussetzung bringen Sie mit
Ihr bisheriger Bildungsabschluss
Um in den Vorkurs einsteigen zu können, müssen Sie über die Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss verfügen).
Aufnahmebedingungen
- Mindestalter: 18 Jahre, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht
- mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
- Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
- Als Berufstätigkeit werden bis zu einem Jahr ebenfalls anerkannt:
Wehr- oder Ersatzdienst,
soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst,
Arbeitslosigkeit, die von dem Bewerber/der Bewerberin nicht selbst verschuldet ist.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie die geforderten Bedingungen erfüllen, so sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.
Und so melden Sie sich an
Bewerbungsunterlagen
- Anmeldeformular
- lückenloser Lebenslauf mit eingehender Darstellung des bisherigen Bildungsgangs
- ein Passbild
- Abschlusszeugnisse aller bisher besuchten Schulen (beglaubigte Kopien)
- Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenbrief oder ein entsprechend anerkanntes Berufsabschlusszeugnis oder Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten (beglaubigte Kopien)
- Kopie des Personalausweises
Im Zuge Ihrer Anmeldung müssen Sie bereits verbindlich angeben, ob Sie am katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht teilnehmen.Gegebenenfalls ist die Teilnahme am Ethikunterricht möglich.
Bei Vorlage von Originalzeugnissen und -bescheinigungen kann die Beglaubigung im Sekretariat der Schule vorgenommen werden.
Diese Bildungsabschlüsse können Sie an unserer Schule erwerben
Ein höherer Bildungsabschluss bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich beruflich, aber auch persönlich weiterzuentwickeln. Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand, bilden Sie sich weiter und ergreifen Sie mit dem Abitur, dem Fachabitur oder der Mittleren Reife neue Chancen.
Abitur – FH-Reife – Qual. Sekundarabschluss I
Allgemeine Hochschulreife („Abitur“) nach 3,5 Jahren
Das Abiturzeugnis berechtigt zum Studium an allen deutschen Universitäten und in allen Fachrichtungen. Sie können das Abitur am Kolleg oder Abendgymnasium nach drei Jahren Unterricht gemäß der Prüfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz ablegen.
Fachhochschulreife („Fachabitur“) nach 2,5 Jahren
Die Bescheinigung des schulischen Teils der FH-Reife (verbunden mit einer fachpraktischen Vorbildung) berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz und fast aller anderen Bundesländer. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Sie, wenn Sie unsere Schule nach dem zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase verlassen, und zwar ohne gesonderte Abschlussprüfung, sofern Ihre Leistungen den Anforderungen der Landesverordnung entsprechen.
Qualifizierter Sekundarschulabschluss I („Mittlere Reife“) nach 1,5 Jahren
Das Zeugnis der Versetzung am Ende der Einführungsphase ist dem Abschlusszeugnis der Sekundarschule I gleichgestellt, d.h. damit erwerben Sie den qualifizierten Sekundarschulabschluss I, sofern Sie diesen Abschluss bei Eintritt ins Kolleg oder Abendgymnasium noch nicht mitbringen.