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Ein Überblick über das Kolleg

Am Kolleg lernen Sie tagsüber als Vollzeitschüler. Der Unterricht wird vormittags und z.T. auch nachmittags erteilt, sodass eine volle Berufstätigkeit nicht möglich ist. So können Sie sich ganz auf die Schule konzentrieren und erhalten ein Höchstmaß an Betreuung und persönlicher Begleitung beim Lernen.

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, die Abschlüsse, die Sie erlangen können und wie Sie sich an unserer Schule anmelden.

Förderung

Studierende, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell unterstützt werden.

Die Leistungen nach BAföG

  • sind in der Einführungs- und Qualifikationsphase unabhängig vom Einkommen der Eltern (Ausnahme: im Vorkurs elternabhängig),
  • werden als Zuschuss gewährt und sind nicht zurückzuzahlen.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim.

Lernmittelfreiheit

Die BAföG-Empfänger/innen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Lernmittelfreiheit, bekommen also ihre Schulbücher bezahlt. Die übrigen Studierenden können sich an der Schulbuchausleihe des Landes beteiligen.

Nähere Informationen dazu unter folgendem Link: LMF-online Rheinland-Pfalz

Unterrichtszeiten
  • Der Unterricht beginnt für die Einführungs- und Qualifikationsphase nach den Sommerferien.
  • Er findet von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 17:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 - 15:20 Uhr statt. In der Regel bleibt die 7. Stunde (13:05 – 13:50 Uhr) als Mittagspause frei.
  • Der Samstag ist in der Regel unterrichtsfrei.
  • Für die gesamte Schule gilt die Ferienordnung von Rheinland-Pfalz.
Unterrichtsfächer
in der Einführungsphase
  • ca. 33 Wochenstunden im Klassenverband:
  • Deutsch, Englisch, Mathematik, eine zweite Fremdsprache: Latein oder Französisch, Geschichte, Sozialkunde, Physik, Chemie, Biologie, kath. bzw. ev. Religionslehre sowie wahlfrei Informatik und Sport
in der Qualifikationsphase
  • mindestens 30 Wochenstunden: Wahl von drei Leistungsfächern (4 bzw. 6 Std.) und mind. sechs Grundfächern (2, 3 bzw. 4 Std.).
  • Die Wahl erfolgt nach Neigung und Begabung im Rahmen bestimmter Kombinationsmöglichkeiten – im Wesentlichen aus den Fächern der Einführungsphase zuzüglich Bildender Kunst, Sport und Informatik.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung bestimmter Fächer. Die Kombinationen werden nach den staatlichen Vorschriften, nach den Wünschen der Mehrheit der Jahrgangsstufe und nach den personellen Möglichkeiten von der Schulleitung festgelegt.

Diese Voraussetzung bringen Sie mit

Ihr bisheriger Bildungsabschluss

Berufsreife

Sofern Sie über die Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss) verfügen, müssen Sie zum einen die Aufnahmebedingungen erfüllen, zum anderen an dem Vorkurs teilnehmen.
Erfahren Sie mehr über den Vorkurs.

Qualifizierter Sekundarschulabschluss I

Sofern Sie über einen Sekundarschulabschluss I (früher: Realschulabschluss oder Mittlere Reife) verfügen, müssen Sie zum einen die Aufnahmebedingungen erfüllen, zum anderen gegebenenfalls an einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teilnehmen. Geprüft wird der Kenntnisstand der zehnten Klasse einer Sekundarschule.

Die Aufnahme ins Kolleg kann ohne Aufnahmeprüfung erfolgen, wenn

  • im Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule, Ende des 10. Schuljahres (Realschule, Realschule plus, Gymnasium, Integrierte Gesamtschule) die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mit befriedigendem Abschluss ausgewiesen sind oder
  • im Abschlusszeugnis einer Berufsbildenden Schule die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mit befriedigendem Abschluss ausgewiesen sind und nicht mehr als 12 Monate zwischen letztem Schultag der BBS und dem 1. Schultag am Kolleg liegen.
Fachhochschulreife

Sofern Sie über die Fachhochschulreife verfügen, müssen Sie zum einen die Aufnahmebedingungen erfüllen, zum anderen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache gemäß Landesverordnung nachweisen. Damit ist eine direkte Aufnahme in die Qualifikationsphase (Q1) möglich.

Aufnahmebedingungen
  • Mindestalter: 18 Jahre, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht
  • Mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit (auf die Dauer der Berufstätigkeit werden Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes, des Entwicklungsdienstes sowie des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres angerechnet, ebenso nachgewiesene Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr)
  • Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie die geforderten Bedingungen erfüllen, so sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.

Kontakt >

Aufnahmeprüfung
  • Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
  • Geprüft wird der Kenntnisstand der zehnten Klasse einer Sekundarschule.
  • Deutsch: Leseverstehen und Schreibkompetenz
    (Bearbeitungszeit: 90 Minuten)
  • Mathematik: Algebra und Geometrie (Bearbeitungszeit: 90 Minuten)
  • Englisch: Leseverstehen, Grammatikkenntnisse und Textanalyse (Bearbeitungszeit: 90 Minuten)
  • Die Termine für die Aufnahmeprüfung erfahren Sie nach Ihrer Anmeldung bzw. auf der Startseite unserer Homepage.

Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung finden Sie im Downloadbereich Musteraufgaben für die Fächer Mathematik und Englisch und Hinweise für das Fach Deutsch.

Und so melden Sie sich an

Bewerbungsunterlagen

Für Ihre Anmeldung am Kolleg benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • lückenloser Lebenslauf mit eingehender Darstellung des bisherigen Bildungsgangs
  • ein Passbild
  • Abschlusszeugnisse aller bisher besuchten Schulen (beglaubigte Kopien)
  • Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenbrief oder ein entsprechend anerkanntes Berufsabschlusszeugnis oder Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten (beglaubigte Kopien)

Im Zuge Ihrer Anmeldung müssen Sie bereits verbindlich angeben, ob Sie Französisch oder Latein als 2. Pflichtfremdsprache wählen. Ebenfalls verbindlich ist die Teilnahme am katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht. Gegebenenfalls ist die Teilnahme am Ethikunterricht möglich.

Bei Vorlage von Originalzeugnissen und -bescheinigungen kann die Beglaubigung im Sekretariat der Schule vorgenommen werden.

Bei der Anmeldung wird eine Kaution in Höhe von 40 € erhoben.

Diese Bildungsabschlüsse können Sie an unserer Schule erwerben

Ein höherer Bildungsabschluss bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich beruflich, aber auch persönlich weiterzuentwickeln. Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand, bilden Sie sich weiter und ergreifen Sie mit dem Abitur, dem Fachabitur oder der Mittleren Reife neue Chancen.

Abitur – FH-Reife – Qual. Sekundarabschluss I
Allgemeine Hochschulreife („Abitur“) nach 3 Jahren

Das Abiturzeugnis berechtigt zum Studium an allen deutschen Universitäten und in allen Fachrichtungen. Sie können das Abitur am Kolleg oder Abendgymnasium nach drei Jahren Unterricht gemäß der Prüfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz ablegen.

Fachhochschulreife („Fachabitur“) nach 2 Jahren

Die Bescheinigung des schulischen Teils der FH-Reife (verbunden mit einer fachpraktischen Vorbildung) berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz und fast aller anderen Bundesländer. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Sie, wenn Sie unsere Schule nach dem zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase verlassen, und zwar ohne gesonderte Abschlussprüfung, sofern Ihre Leistungen den Anforderungen der Landesverordnung entsprechen.

Qualifizierter Sekundarschulabschluss I („Mittlere Reife“) nach 1 Jahr

Das Zeugnis der Versetzung am Ende der Einführungsphase ist dem Abschlusszeugnis der Sekundarschule I gleichgestellt, d.h. damit erwerben Sie den qualifizierten Sekundarschulabschluss I, sofern Sie diesen Abschluss bei Eintritt ins Kolleg oder Abendgymnasium noch nicht mitbringen.

Die angegebenen Zeiten erhöhen sich dann jeweils um ein halbes Jahr (Vorkurs), wenn bei Schuleintritt eine Berufsreife anstelle des Sekundarschulabschlusses I vorliegt.