Ein Überblick über das Abendgymnasium
Das Abendgymnasium wendet sich an diejenigen, die die Berufstätigkeit (noch) nicht aufgeben wollen oder können. Damit Sie neben Ihrer Berufstätigkeit das Abendgymnasium besuchen können, ist die Anzahl der Unterrichtsstunden reduziert, so dass der Unterricht an unserer Schule an vier Abenden in der Woche stattfindet. Eine Alternative zum klassischen Abendgymnasium stellt „Abitur-online“ dar. Sie sollten sich bewusst sein, dass die Gesamtbelastung von Berufstätigkeit und Schule recht hoch werden kann. Daher ist ein hohes Maß an Selbstdisziplin von Vorteil.
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, die Abschlüsse, die Sie erlangen können und wie Sie sich an unserer Schule anmelden.
Förderung
Studierende, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können in den letzten drei Halbjahren der Qualifikationsphase ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder aufgeben und dann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell unterstützt werden.
Die Leistungen nach BAföG:
- sind unabhängig vom Einkommen der Eltern (Ausnahme: im Vorkurs elternabhängig)
- werden als Zuschuss gewährt und sind nicht zurückzuzahlen.
Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim.
Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel müssen von den Studierenden selbst angeschafft werden.
Unterrichtszeiten
- Der Unterricht beginnt für die Einführungs- und Qualifikationsphase nach den Sommerferien.
- Der Unterricht findet von Montag bis Donnerstag zwischen 17:10 Uhr und 22:00 Uhr statt.
- Freitag und Samstag sind in der Regel unterrichtsfrei.
- Für die gesamte Schule gilt die Ferienordnung von Rheinland-Pfalz.
Unterrichtsfächer
in der Einführungsphase
- 22 Wochenstunden im Klassenverband
- Deutsch, Englisch, Mathematik, eine zweite Fremdsprache: Latein oder Französisch, je ein Halbjahr Sozialkunde bzw. Geschichte, Biologie, kath. bzw. ev. Religionslehre
in der Qualifikationsphase
- 22 bzw. 23 Wochenstunden; da der Unterricht zurzeit nur im Klassenverband organisiert werden kann, ist für alle Studierenden eines Jahrgangs eine bestimmte Kombination verbindlich
- drei Leistungsfächer (je 4 Std.): Deutsch, Biologie, Englisch
- vier Grundfächer (je 2 bzw. 3 Std.): zweite Fremdsprache (Latein oder Französisch), Geschichte / Sozialkunde, Mathematik, kath. bzw. ev. Religionslehre
- Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung bestimmter Fächer. Die Kombinationen werden nach den staatlichen Vorschriften und nach den Gegebenheiten der Schule festgelegt.
Diese Voraussetzung bringen Sie mit
Ihr bisheriger Bildungsabschluss
Berufsreife
Sofern Sie über die Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss) verfügen, müssen Sie zum einen die Aufnahmebedingungen erfüllen, zum anderen an dem Vorkurs teilnehmen.
Erfahren Sie mehr über den Vorkurs.
Qualifizierter Sekundarschulabschluss I
Sofern Sie über einen Sekundarschulabschluss I (früher: Realschulabschluss oder Mittlere Reife) verfügen, müssen Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen. Am Ende des ersten Halbjahres der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstands über die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium.
Fachhochschulreife
Sofern Sie über die Fachhochschulreife verfügen, müssen Sie zum einen die Aufnahmebedingungen erfüllen, zum anderen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache gemäß Landesverordnung nachweisen. Damit ist eine direkte Aufnahme in die Qualifikationsphase (Q1) möglich.
Aufnahmebedingungen
- Mindestalter: 18 Jahre, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht
- Mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit (auf die Dauer der Berufstätigkeit werden Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes, des Entwicklungsdienstes sowie des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres angerechnet, ebenso nachgewiesene Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr)
- Sie müssen berufstätig sein oder durch Meldung bei der Agentur für Arbeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
- Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie die geforderten Bedingungen erfüllen, so sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.
Und so melden Sie sich an
Bewerbungsunterlagen
Für Ihre Anmeldung am Kolleg benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular
- lückenloser Lebenslauf mit eingehender Darstellung des bisherigen Bildungsgangs
- ein Passbild
- Abschlusszeugnisse aller bisher besuchten Schulen (beglaubigte Kopien)
- Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenbrief oder ein entsprechend anerkanntes Berufsabschlusszeugnis oder Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten (beglaubigte Kopien)
Im Zuge Ihrer Anmeldung müssen Sie bereits verbindlich angeben, ob Sie Französisch oder Latein als 2. Pflichtfremdsprache wählen. Ebenfalls verbindlich ist die Teilnahme am katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht.
Bei Vorlage von Originalzeugnissen und -bescheinigungen kann die Beglaubigung im Sekretariat der Schule vorgenommen werden.
Diese Bildungsabschlüsse können Sie an unserer Schule erwerben
Ein höherer Bildungsabschluss bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich beruflich, aber auch persönlich weiterzuentwickeln. Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand, bilden Sie sich weiter und ergreifen Sie mit dem Abitur, dem Fachabitur oder der Mittleren Reife neue Chancen.
Abitur – FH-Reife – Qual. Sekundarabschluss I
Allgemeine Hochschulreife („Abitur“) nach 3 Jahren
Das Abiturzeugnis berechtigt zum Studium an allen deutschen Universitäten und in allen Fachrichtungen. Sie können das Abitur am Kolleg oder Abendgymnasium nach drei Jahren Unterricht gemäß der Prüfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz ablegen.
Fachhochschulreife („Fachabitur“) nach 2 Jahren
Die Bescheinigung des schulischen Teils der FH-Reife (verbunden mit einer fachpraktischen Vorbildung) berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz und fast aller anderen Bundesländer. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Sie, wenn Sie unsere Schule nach dem zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase verlassen, und zwar ohne gesonderte Abschlussprüfung, sofern Ihre Leistungen den Anforderungen der Landesverordnung entsprechen.
Qualifizierter Sekundarschulabschluss I („Mittlere Reife“) nach 1 Jahr
Das Zeugnis der Versetzung am Ende der Einführungsphase ist dem Abschlusszeugnis der Sekundarschule I gleichgestellt, d.h. damit erwerben Sie den qualifizierten Sekundarschulabschluss I, sofern Sie diesen Abschluss bei Eintritt ins Kolleg oder Abendgymnasium noch nicht mitbringen.
Die angegebenen Zeiten erhöhen sich dann jeweils um ein halbes Jahr (Vorkurs), wenn bei Schuleintritt eine Berufsreife anstelle des Sekundarschulabschlusses I vorliegt.